Italienisches
Erbrecht
Erben und Vererben in Italien
ohne Stolperfallen
Sie haben ein Haus, eine Wohnung, eine Lebensversicherung oder ein Bankkonto in Italien geerbt und Sie wissen nicht, was zu tun ist, um die Erbschaft abzuwickeln?
Sie möchten erfahren, wie hoch die Erbschaftssteuer ist, die Sie entrichten müssen und welche Fristen zu berücksichtigen sind?
Sie wollen ein Testament erstellen lassen, das in Deutschland und Italien gültig ist?
Deutsch-italienisches Erbrecht - meine Leistungen
Deutsch-italienisches Erbrecht ist komplex. Damit alles reibungslos abläuft, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ich kläre für Sie, ob in einem Erbfall deutsches oder italienisches Erbrecht Anwendung findet.
In Italien gibt es keinen Erbschein - deswegen muss die Erbenstellung durch eine sog. “dichiarazione di atto di notorietà” oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Ich kümmere mich darum.
In Italien muss innerhalb eines Jahres nach dem Ableben außerdem noch eine Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione) beim Italienischen Finanzamt abgegeben werden. Hierbei unterstütze ich Sie.
Ich recherchiere für Sie das exakte Nachlassvermögen und reiche für Sie auf Basis dessen die Erbschaftssteuererklärung ein.
Gemeinsam mit meinen Kooperationspartnern in Italien lösen wir für Sie die Bankkonten und Lebensversicherungen in Italien auf und kümmern uns, wenn nötig, um die Grundbuchumschreibungen einer geerbten Immobilie im italienischen Grundbuchamt.
Ich erstelle und prüfe für Sie Testamente nach deutschem und italienischem Erbrecht.
kostenlos und unverbindlich.
So läuft eine Zusammenarbeit im deutsch-italienischen Erbrecht ab
Sie brauchen Beratung bezüglich einer erbrechtlichen Angelegenheit?
Bitte kontaktieren Sie mich im ersten Schritt schriftlich oder telefonisch für ein kurzes, unverbindliches Erstgespräch.
Sollten Sie sich im Anschluss für ein Mandatsverhältnis entscheiden, findet eine Erstberatung statt, in der wir eine Bestandsaufnahme Ihrer individuellen Situation machen.
Ich beantrage für Sie den codice fiscale (italienische Steuernummer).
Danach wissen Sie genau, welche Schritte Sie hinsichtlich Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit gehen sollten und inwiefern ich Ihnen dabei zur Seite stehe.
Die gesamte Beratung rechne ich auf Honorarbasis ab. Im Erstkontakt informiere ich Sie gerne genauer über die Konditionen.
Das erwartet Sie bei
einer Zusammenarbeit
Erbrechtliche Unterstützung aus einer Hand
Ich kümmere mich persönlich um jeden Schritt Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit. Aufgrund meiner langjährigen Expertise in diesem Bereich kenne ich die Details des italienischen Erbrechts ganz genau und weiß, wie ich zeitnah und effizient darauf reagieren kann.
Sollte ich Unterstützung vor Ort benötigen, kann ich auf ein großes Netzwerk an Anwälten, Kooperationspartnern und Dienstleistern in ganz Italien zurückgreifen.
Natürlich spreche ich fließend
deutsch und italienisch.
Das sagen meine Mandant*innen über unsere Zusammenarbeit:
Luca V.
Frau Aslanian hat mich dabei unterstützt, ein kompliziertes Erbe zu verwalten. Sie ist kompetent, stets ansprechbar und sehr professionell. Ich danke ihr sehr für Ihre Unterstützung!
csp Photodesign
Frau Aslanian hat uns schon in den unterschiedlichsten Situationen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Ob es um Erbangelegenheiten, Wohnungskauf oder den Codice Fiscale geht - alles wurde professionell und schnell geklärt. Frau Aslanian wird auch in Zukunft für uns DIE Ansprechpartnerin in juristischen Angelegenheiten in Italien sein.
Deshalb kann ich auch Sie im
italienischen Erbrecht unterstützen
Seit fast 15 Jahren bin ich Anwältin für italienisches Recht.
Dabei habe ich mich auf italienisches Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert und kenne die damit verbundenen Feinheiten und Fallstricke ganz genau.
Mir ist es wichtig, dass Ihre individuelle rechtliche Angelegenheit unkompliziert und sicher für Sie abläuft. Dabei sehe ich mich als Ihre Sparringspartnerin und Unterstützung – gerade im sensiblen Thema Erbrecht.
In meiner Arbeit hilft mir, dass ich fließend deutsch und italienisch spreche und bereits seit 2014 das italienische Honorarkonsulat in Hamburg leite.
Häufige Fragen zu meiner Beratung im italienischen Erbrecht
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Brauche ich unbedingt eine rechtliche Unterstützung für ein Immobiliengeschäft in Italien?Die Kaufabwicklung im italienischen Immobilienrecht unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland. So wird in Italien beispielsweise fast immer ein Vorvertrag vereinbart, dessen Prüfung durch einen rechtlichen Beistand dringend zu empfehlen ist. Denn wenn Sie das Kaufangebot erst einmal unterzeichnet haben und der Verkäufer es gegenzeichnet, verpflichten Sie sich grundsätzlich zum Kauf der Immobilie. Auch für die Kommunikation mit Vertragspartnern oder Notaren ist es sehr sinnvoll, wenn sie von jemandem mit rechtlicher Expertise übernommen wird.
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Welche Leistungen bieten Sie im Bereich des italienischen Immobilienrechts an?Ich biete eine umfassende 360-Grad-Beratung an. Diese beginnt, indem ich Sie beim Beantragen der italienischen Steuernummer unterstütze, über die Erstellung und Prüfung von Kaufangeboten, Vorverträgen und Kaufverträgen bis hin zur Kommunikation mit Vertragspartnern und Dienstleistern wie Notaren und Maklern. Denn bereits für den Vorvertrag muss eine umfangreiche Dokumentation eingeholt werden. Zum Beispiel das Energiezertifikat (APE), die Herkunftsurkunden, das städtebauliche Zertifikat (CDU) oder eine schriftliche Bestätigung des Geometra zur katasterrechtlichen und städtebaulichen Konformität (relazione tecnica/ RTI). All das übernehme ich gerne für Sie.
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Benötige ich eine italienische Steuernummer, wenn ich eine Immobilie kaufen möchte und können Sie mich auch dabei unterstützen?Der erste Schritt für jedes Immobiliengeschäft in Italien ist es, eine italienische Steuernummer zu beantragen – den codice fiscale. Auch das gehört zu meinem Service: Ich unterstütze Sie dabei, die Steuernummer schnell und reibungslos zu beantragen.
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Wie lange dauert normalerweise der Kaufprozess in Italien?Aufgrund der Komplexität des italienischen Immobilienrechts sollten Sie mit drei bis sechs Monaten rechnen. Im gesamten Zeitraum bin ich als rechtliche Beraterin an Ihrer Seite.
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Muss ich zur Unterzeichnung des Kaufvertrags in Italien vor Ort sein?Nein. Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, kann das für Sie eine andere Person mittels einer sogenannten Spezialvollmacht (procura speciale) in Italien übernehmen. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.
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Wie läuft der Beratungsprozess ab?Im ersten Schritt verabreden wir uns zu einem maximal 10-minütigen, unverbindlichen Erstgespräch. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, erfolgt eine Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation analysieren. Danach begleite ich Sie durch alle notwendigen Schritte Ihres Immobiliengeschäfts.
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Was kostet eine Beratung?Die gesamte Beratung wird auf Honorarbasis abgerechnet. Im Erstkontakt informiere ich Sie gerne genauer über die Konditionen.