Du besitzt ein Ferienhaus in Italien, das eines Tages Deinen Kindern gehören soll? Lohnt es sich, die Immobilie schon zu Lebzeiten zu übertragen oder macht das keinen Unterschied? In diesem Artikel erfährst Du, was Du über Schenkungen in Italien wissen musst, um eine fundierte Entscheidung zu treffen!
1.) Schenkung: Was genau bedeutet das?
Eine Schenkung („donazione“) bedeutet, Eigentum oder Rechte an eine andere Person zu übertragen – freiwillig und unentgeltlich. Damit eine Schenkung rechtlich bindend ist, muss sie von einem Notar beurkundet werden. Dafür müssen Schenker und Beschenkte grundsätzlich persönlich anwesend sein.
Ausnahme: Der Notar beurkundet im Beisein von Bevollmächtigten (also Dritten, die über eine “procura speciale” verfügen, also eine italienische Spezialvollmacht). Eine solche Vollmacht ermöglicht es dem Notar, mittels des Bevollmächtigten im Namen des Schenkers und/oder des Beschenkten zu handeln, ohne dass diese physisch anwesend sein müssen. Sehr praktisch, damit die Parteien für die Schenkung nicht nach Italien reisen müssen; es kann alles aus Deutschland abgewickelt werden.
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2.) Wie werden Schenkungen besteuert?
Wie auch in Deutschland, unterliegen Schenkungen in Italien einer speziellen Schenkungssteuer. Diese variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Der Unterschied zu Deutschland: Die Freibeträge sind um einiges höher:
Ehegatten und Kinder: 1 Million Euro Freibetrag, darüber hinaus 4 % Steuer.
Geschwister: 100.000 Euro Freibetrag, darüber hinaus 6 % Steuer.
Andere Verwandte bis zum vierten Grad: 6 % Steuer ohne Freibetrag.
Nicht-Verwandte: 8 % Steuer ohne Freibetrag.
Beispiel: Wird eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro an ein Kind verschenkt, fällt in Italien keine Schenkungssteuer an.
Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Freibetrag bei Ehepartnern bei 500.000 Euro und bei Kindern bei 400.000 Euro.
3.) Greift die Doppelbesteuerung bei Schenkungen?
Generell gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Schenkungssteuer. Das bedeutet, dass beide Länder Schenkungssteuer berechnen können.
Beträgt der Immobilienwert weniger als eine Million, aber über 400.000 Euro, dann fällt also dennoch Schenkungssteuer in Deutschland an. Bei einem Immobilienwert von über einer Million könnten theoretisch beide Länder besteuern. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Finanzämter oft die bereits im anderen Land bezahlte Steuer bei der eigenen Besteuerung berücksichtigen.
Im Zweifel ist es immer ratsam, bei komplexen steuerlichen Fragen auch einen Steuerberater mit einzuschalten. Ich kooperiere mit vielen Dienstleistern, die ich empfehlen kann
4.) Schenken oder Vererben?
Hinsichtlich der Schenkungssteuer kommt Dir vielleicht der Gedanke, die Immobilie doch lieber zu vererben. Da die Schenkungs- und Erbschaftssteuer jedoch sowohl in Italien als auch in Deutschland identisch sind, ist der steuerliche Aspekt erstmal irrelevant. Hinsichtlich der Doppelbesteuerung gelten dieselben Regeln wie bei der Schenkungssteuer.
International Vererben ist komplizierter als internationale Schenkungen
Auch wenn es hinsichtlich der Besteuerung nicht relevant ist, ob die Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenkt oder später vererbt wird, kann es dennoch sinnvoll sein, die Schenkung in Betracht zu ziehen.
Denn internationale Erbschaften sind aufwendiger als Schenkungen. So braucht es zum Beispiel einen internationalen Erbschein, der jedoch auch wiederum nicht in allen Regionen anerkannt wird.
>>> Mehr zum Thema Erbschaft in Italien kannst Du in meinem Blogartikel nachlesen.
5.) Rechtliche Absicherung für den Schenker
Falls Du Dich also dafür entscheidest, Deine Immobilie in Italien bereits zu Lebzeiten zu verschenken, gibt es Möglichkeiten, Dich rechtlich abzusichern.
Ich empfehle Dir zum Beispiel, dass Du Dir als Schenker das Nießbrauch-Recht für Deine Immobilie einräumen lässt. Damit hast Du die Sicherheit, zu Lebzeiten weiterhin die Immobilie frei nutzen zu können und auch eventuelle Mieteinnahmen weiterhin zu erhalten.
Ich berate Dich gerne dazu, welche Variante für Dich und Deine individuelle Situation in Betracht kommt. Vereinbare Dir dafür gerne ein unverbindliches Erstgespräch.
Fazit
Ob eine Schenkung oder eine spätere Vererbung der Immobilie in Italien die bessere Entscheidung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen signifikanten Unterschied, da die Schenkungs- und Erbschaftssteuern in beiden Ländern aktuell identisch sind. Entscheidend sind vielmehr praktische Aspekte: Schenkungen sind meist mit weniger formellem Aufwand verbunden, als das Vererben einer Immobilie.
Die Entscheidung für eine Schenkung oder Vererbung sollte stets individuell getroffen werden. Für eine fundierte Entscheidung ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und potenzielle Fallstricke zu umgehen.
Vereinbare dafür gerne ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns Deine persönliche Situation, familiären Verhältnisse und langfristigen Ziele ganz genau anschauen.
Häufig gestellte Fragen zu Schenkungen in Italien
1. Muss eine Schenkung immer notariell beurkundet werden?
Ja, in Italien muss die Schenkung notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
2. Was passiert, wenn der Schenker nach der Schenkung in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
3. Welche Dokumente sind für eine Schenkung erforderlich?
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